Bildungsplan/Bildungsverordnung ab 2022

Jeder Beruf hat eine Bildungsverordnung und einen Bildungsplan, in denen die wichtigsten Bestandteile des Lehrberufs definiert sind.

  1. Handlungskompetenzen: Welche Ziele und Anforderungen müssen am Ende des Lernprozesses erfüllt sein und wie ist die Bildung auf die Lernorte verteilt (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliches Kurszentrum)?
  2. Lektionenzuteilung: Wie viel Zeit wird in der Berufsfachschule für die einzelnen Bereiche aufgewendet?
  3. Überbetriebliche Kurse: Wie sind sie organisiert und aufgeteilt und wie lange dauern sie?
  4. Qualifikationsverfahren: Was wird im Rahmen des Qualifikationsverfahrens geprüft (Qualifikationsbereiche)?
  5. Ausweise und Titel: Welchen Ausweis erhält man am Ende der beruflichen Grundbildung und mit welchem Berufstitel schliesst man ab?

Das Berufsbild wird regelmässig überarbeitet (Teilrevision/Totalrevision) und ein neuer Bildungsplan und eine neue Bildungsverordnung erstellt. Die Revisionen werden durch die Schweizerische Kommission für Berufsbildung und Qualität SKBQ in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Bundesvertretern durchgeführt.

Bei den Gestaltern Werbetechnik EFZ wurde die Totalrevision der Grundbildung am 13.08.2021 abgeschlossen und die neue Lehre startet 2022. Für die neuen Lernenden ab Sommer 2022 gilt der neue Bildungsplan und die neue Bildungsverordnung. Lernende, welche die Lehre vorher starteten sind noch den Versionen von 2015 unterstellt.

 


Ihre Ansprechpartner:

Bea Murer
Vorstandsmitglied, Leitung Ressort
Bildung Werbetechnik

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