Zeugniserläuterungen werden für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung ausgestellt. Sie enthalten Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Zeugniserläuterungen haben keinen Einfluss auf die Anerkennung eines Abschlusses, den Titel und die Zulassung zu weiterführenden Ausbildungen.