Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist in der Schweiz seit 1984 im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat die Aufgabe, als zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane (z.B. Suva, Kantone, Fachorganisationen u.a.) zu koordinieren. Für die EKAS steht die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten im Zentrum.

 

Neues webbasiertes System «safely»
Die Kommission Arbeitssicherheit hat die bestehende Branchenlösung Nr. 76 in ein webbasiertes System namens «safely» überführt. Das neue System bietet Ihnen viele Vorteile und innovative Anwendungen.

Sie haben Interesse an der VWP Arbeitssicherheitslösung und möchten ebenfalls das neue innovative System in Ihre Firma integrieren?
Für Fragen zum Thema Arbeitssicherheit steht Ihnen der Ressort Leiter Marcel Herzog gerne zur Verfügung.

 

Wer ist den Richtlinien der Arbeitssicherheit unterstellt?
Die Einhaltung der Richtlinien ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht. Eine EKAS-Lösung benötigen Suva-versicherte Betriebe, die der Berufsunfallversicherung mehr als 0.5 % Prämien bezahlen und solche mit zehn und mehr Angestellten (inkl. Inhaber). Dies betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Betriebe in den Branchen Werbetechnik und Siebdruck.

 

Unsere Mitglieder, welche die Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76 haben, sind mit folgendem Signet markiert:

https://www.suva.ch/

 


Ihre Ansprechpartner:

Marcel Herzog
Vorstandsmitglied, Ressort Dienste


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