Arbeitssicherheit

Die Arbeitssicherheit ist in der Schweiz seit 1984 im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat die Aufgabe, als zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane (z.B. Suva, Kantone, Fachorganisationen u.a.) zu koordinieren. Für die EKAS steht die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten im Zentrum.
Arbeitssicherheit ist gesetzlich verankert und für alle Betriebe ein zentrales Thema. Mit der Branchenlösung Nr. 76 bietet der VWP eine praxisnahe Lösung. Betriebe können ihre Arbeitssicherheit einfach überprüfen und kontinuierlich verbessern.

 

Unsere digitale Arbeitssicherheitslösung «Safely» zum Aktionspreis für die ganze Branche
–> damit es nur den Osterhasen trifft! 

Profitieren Sie von der einmaligen Aktion und profitieren Sie von der Teilnahme an der VWP Branchenlösung.
Informationen zu den Kosten und dem weiteren Vorgehen erhalten sie bei der Geschäftsstellt: info@vwp.swiss

 

 

SiBe Schulungen 2026
Dienstag, 26.05.2026 ganzer Tag inkl. Verpflegung
Dienstag, 10.11.2026  ganzer Tag inkl. Verpflegung

Kosten CHF 490.– inkl. Verpflegung
Anmeldung Mai 2026

 

KOPAS Schulungen
Dienstag, 21. April 2026

ERFA-Tagung
Mittwoch, 2. September 2026 nachmittags

 

Für arbeitsmedizinische Fragen wenden Sie sich bitte an unser Arbeitsmedizinerin:

Arbeitsmed AG
Dr. Eva Hautmann
Rorschacher Strasse 17
9000 St. Gallen
071 521 07 67

 

Für arbeitshygienische Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Arbeitshygienikerin:

Praevena AG
Silke Büchl
Quellenstrasse 37
4310 Rheinfelden
061 831 46 36

 

Unser webbasiertes Arbeitssicherheits-System «safely»
Die Kommission Arbeitssicherheit hat die bestehende Branchenlösung Nr. 76 in ein webbasiertes System namens «safely» überführt. Das neue System bietet Ihnen viele Vorteile und innovative Anwendungen.

Sie haben Interesse an der VWP Arbeitssicherheitslösung und möchten ebenfalls das neue innovative System in Ihre Firma integrieren?
Für Fragen zum Thema Arbeitssicherheit steht Ihnen der Ressort Leiter Marcel Herzog gerne zur Verfügung.

Dank der freundlichen Unterstützung der FESPA konnte das Projekt realisiert werden.

 

Wer ist den Richtlinien der Arbeitssicherheit unterstellt?
Die Einhaltung der Richtlinien ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht. Eine EKAS-Lösung benötigen Suva-versicherte Betriebe, die der Berufsunfallversicherung mehr als 0.5 % Prämien bezahlen und solche mit zehn und mehr Angestellten (inkl. Inhaber). Dies betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Betriebe in den Branchen Werbetechnik und Siebdruck.

 

Unsere Mitglieder, welche die Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76 haben, sind mit folgendem Signet markiert:

https://www.suva.ch/

 


Ihre Ansprechpartner:

Marcel Herzog
Vorstandsmitglied, Leitung Ressort Dienste


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