Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist in der Schweiz seit 1984 im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat die Aufgabe, als zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane (z.B. Suva, Kantone, Fachorganisationen u.a.) zu koordinieren. Für die EKAS steht die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten im Zentrum.
SiBe Schulungen 2026
Dienstag, 26.05.2026 ganzer Tag inkl. Verpflegung
Dienstag, 10.11.2026 ganzer Tag inkl. Verpflegung
KOPAS Schulungen
Dienstag, 21. April 2026
ERFA-Tagung
Mittwoch, 2. September 2026 nachmittags
Für arbeitsmedizinische Fragen wenden Sie sich bitte an unser Arbeitsmedizinerin:
Arbeitsmed AG
Dr. Eva Hautmann
Rorschacher Strasse 17
9000 St. Gallen
071 521 07 67
Für arbeitshygienische Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Arbeitshygienikerin:
Praevena AG
Silke Büchl
Quellenstrasse 37
4310 Rheinfelden
061 831 46 36
Unser webbasiertes Arbeitssicherheits-System «safely»
Die Kommission Arbeitssicherheit hat die bestehende Branchenlösung Nr. 76 in ein webbasiertes System namens «safely» überführt. Das neue System bietet Ihnen viele Vorteile und innovative Anwendungen.
Sie haben Interesse an der VWP Arbeitssicherheitslösung und möchten ebenfalls das neue innovative System in Ihre Firma integrieren?
Für Fragen zum Thema Arbeitssicherheit steht Ihnen der Ressort Leiter Marcel Herzog gerne zur Verfügung.
Dank der freundlichen Unterstützung der FESPA konnte das Projekt realisiert werden.
Die Einhaltung der Richtlinien ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht. Eine EKAS-Lösung benötigen Suva-versicherte Betriebe, die der Berufsunfallversicherung mehr als 0.5 % Prämien bezahlen und solche mit zehn und mehr Angestellten (inkl. Inhaber). Dies betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Betriebe in den Branchen Werbetechnik und Siebdruck.
Unsere Mitglieder, welche die Arbeitssicherheit Branchenlösung Nr. 76 haben, sind mit folgendem Signet markiert:


Marcel Herzog