Arbeitssicherheit ASA
Die Arbeitssicherheit ist in der Schweiz seit 1984 im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS hat die Aufgabe, als zentrales Organ die Arbeit der verschiedenen Durchführungsorgane (z.B. Suva, Kantone, Fachorganisationen u.a.) zu koordinieren. Für die EKAS steht die Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten im Zentrum.
Nächste Kurse
ERFA-Kurs 2020
Mittwoch, 06. Mai 2020
Mittwoch, 28. Oktober 2020
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, weshalb Sie sich bitte so früh wie möglich anmelden sollten. Details zum Kurs erhalten Sie ca. 2 Wochen vor dem Kurs. Ort:
Schule für Gestaltung Zürich.
Anmeldung: info@vwp.swiss
Die Einhaltung der Richtlinien ist nicht freiwillig, sondern gesetzliche Pflicht.Eine EKAS-Lösung benötigen Suva-versicherte Betriebe, die der Berufsunfallversicherung mehr als 0.5 % Prämien bezahlen und solche mit zehn und mehr Angestellten (inkl. Inhaber). Dies betrifft mit wenigen Ausnahmen alle Betriebe in den Branchen Werbetechnik und Siebdruck.
Die betriebsinternen Gefährdungen und Probleme bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz müssen bekannt sein. Das Grund- und Fachwissen zur Gefahrenanalyse und zu deren Lösung muss in der Firma vorhanden sein. Die praktische Umsetzung soll durch konkrete ganzheitliche Massnahmen erfolgen.
Mit der VWP-Branchenlösung und den dazugehörigen Hilfsmittel wie einem Ordner-Handbuch, Checklisten, Massnahmenkatalogen etc. kann Ihre Firma das verlangte Sicherheitssystem einrichten. Sie tun dies in Eigenverantwortung.
Angeboten wird die Standard Lösung oder die All Inclusive Lösung für Mitglieder und Nichtmitglieder des Verbandes Werbetechnik+Print. Die Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne Auskunft.
Ihre Ansprechpartner: