Covid-19
Bericht 30.03.2022
Der bundesrätliche Entscheid, zur normalen Lage zurückzukehren, kommt für die Wirtschaft zum richtigen Zeitpunkt. Mit dem Wegfall der restlichen Einschränkungen können die Arbeitgeber wieder selber die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze übernehmen. Bei der Einforderung von Arztzeugnissen wegen Erkrankungen an Covid-19 ist kulant zu handeln.
Es wäre verfrüht, jetzt das Ende der Corona-Krise auszurufen. Darum bleibt vorsichtiges Handeln in allen Lebensbereichen – nicht nur am Arbeitsplatz – auch nach der Aufhebung der Einschränkungen ein wichtiges Gebot.
Mit dem Wegfall der restlichen behördlichen Einschränkungen können sich die Arbeitgeber wieder auf eigenverantwortliches Handeln besinnen. Die Fürsorge setzt dabei den gesetzlichen Rahmen, um die Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Dazu kann es je nach betrieblicher Situation sinnvoll sein, dass die in den letzten Jahren entwickelten und optimierten Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz wo nötig auch weiterhin angewendet werden.
Mit der Aufhebung der Isolationspflicht empfiehlt sich, bei der Einforderung von Arztzeugnissen wegen einer Erkrankung an Covid-19 Kulanz walten zu lassen. Als unbürokratische Lösung kann etwa ein positives Testresultat als Alternative zum Arztzeugnis vorgezeigt werden. Zu beachten sind allerdings verbindliche Regeln zum Einholen eines Arztzeugnisses, wie sie häufig mit der Krankentaggeldversicherung vereinbart sind. Dann stellt das Arztzeugnis die Grundlage für die Zahlung von Krankentaggeldleitstungen dar.
Kantone
Die von den Kantonen beschlossenen Massnahmen finden Sie unter: www.ch.ch